Bevor Sie etwas unterschreiben, untersuchen wir die Geschichte der Immobilie. Dies ist der wichtigste Teil unserer Dienstleistung.
Überprüfung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse des Verkäufers beim Grundbuchamt.
Prüfung auf bestehende Hypotheken, Vermerke oder Lasten auf dem Grundstück.
Sicherstellung, dass alle erforderlichen Planungs- und Baugenehmigungen vorliegen.
Obwohl dies rechtlich nicht vorgeschrieben ist, ist es höchst riskant, ohne einen Anwalt vorzugehen. Ein unabhängiger Anwalt stellt sicher, dass die Immobilie nicht durch die Schulden des Bauträgers belastet ist, wodurch Sie selbst nach vollständiger Bezahlung ohne Eigentumsurkunde dastehen könnten.
Die besondere Leistung ist ein wichtiger Rechtsschutz. Indem Sie Ihren maßgeschneiderten Kaufvertrag beim Grundbuchamt hinterlegen, verhindern Sie rechtlich, dass der Verkäufer die Immobilie weiterverkauft oder mit neuen Hypotheken belastet, während Sie auf die endgültigen Eigentumsurkunden warten.
Ja, aber Sie müssen die Genehmigung des Ministerrats einholen. Für rechtmäßige Käufer ist dies weitgehend eine Formalität, und unser Büro erledigt diesen Antrag im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit.